Service

Service – Wir sind für Sie da

Die langfristige Funktionsfähigkeit von ESMR- Anlagen kann nur durch regelmäßige Wartung und Service gewährleistet werden. Wir sind für kurzfristige Kundendienst-Tätigkeiten und geplante Service-Einsätze ein zuverlässiger und erfahrener Partner unserer Kunden. Zu unseren Service-Kunden zählen Organisationen aus Industrie, Handel, Energieversorgung sowie Wasser und Abwasserversorgung – deutschlandweit. Regelmäßig notwendige Prüfungen nach den gängigen Normen (z. B. DIN VDE 0105 und im Rahmen des Explosionsschutzes nach BetrSichV) an der Kundenanlage werden mit größter Sorgfalt von uns durchgeführt. Dabei weisen wir auf mögliche Risiken hin und stellen die Verfügbarkeit der Anlagen unserer Kunden sicher. Durch die Analyse von Fehlerbildern im Kundennetzwerk und dem Ableiten von Handlungsempfehlungen gewährleisten wir die mit der Anlage bzw. dem Netz verbundene Wertschöpfung.

Unsere Servicekompetenzen im Überblick:

  • Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen (Industrie, Energiewirtschaft, Handel)
  • TÜV- Mängelbeseitigung
  • Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN/VDE
  • VLF-Messungen
  • Explosionsschutzprüfungen (Erst- und Wiederholungsprüfungen)
  • (Steh-) Wechselspannungsprüfungen bis 100 kV
  • Netzanalyse
  • TE-Messungen

Die Serviceleistungen im Detail:

  • Service und Überprüfung von drehzahlvariablen Frequenzumrichtersteuerungen aller Baugrößen
  • Wiederholungsprüfungen DIN VDE 0105-100
  • (Steh-) Wechselspannungsprüfungen und TE-Prüfungen fertigungsgebunden und vor Ort bis 100 kV
  • VLF-Messungen
  • Mikroohm-Messung (auch NS) und Überprüfung von Übergangswiderständen an Strombahnen 10 nOhm bis 20 mOhm
  • Messung und Prüfung von Erdungs- und Blitzanlagen inkl. Protokollerstellung nach DIN 18014 und DIN EN 62305-3
  • Untersuchung von Fehlerbildern im Netz mittels Netzanalysator (Power and Quality Analyzer)
  • Wartung, Fehlersuche und Reparatur von Bühnensteuerungen für Unter- und Obermaschinerien
  • Überprüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen hinsichtlich des Explosionsschutzes nach §14 Abs. 1-3 und §15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Durchführung von Erst- und Wiederholungsprüfungen